Regeln für die deutschen Länderausschüsse
Der Deutsche Governorrat beschließt in seiner Sitzung vom 28. April 2001 nachfolgende Regeln über Länderausschüsse und Leitdistrikte in Deutschland (Änderungen in den Sitzungen vom 1. Mai 2004, 18. April 2008 und 21. Februar 2015).
1. Grundlage
Die im „Manual of Procedure“ und „Rotary Code of Policies“ festgelegten Regeln empfehlen die Bildung von Länderausschüssen zur Förderung internationaler Kontakte und enthalten Einzelheiten zur Durchführung.
Der DGR ergänzt für seinen Bereich die Regeln von Rotary International. Er beschließt über die Bildung und Auflösung von Länderausschüssen (LA). LA sind den Leitdistrikten zugeordnete in Verantwortung des Governors.
drucken2. Aufgaben
Länderausschüsse fördern Beziehungen zwischen Distrikten und Clubs von zwei oder mehreren Ländern und stärken die Freundschaft und das interkulturelle Verstehen zwischen den Menschen verschiedener Nationen und tragen so zum Weltfrieden bei.
Von Rotary International empfohlene Aktivitäten sind:
- Unterstützung von Club-Gründungen
- Schaffung eines Kontaktclub-Netzwerkes zwischen den beteiligten Ländern
- Durchführung von Freundschafts-Austauschen zwischen den beteiligten Ländern
- Initiierung von Weltgemeindienst-Projekten
- Initiierung von Berufsdienst-Projekten
Die Nationalen Sektionen der LA können bei Weltgemeindienst-Projekten keine „Humanitäre Zuwendungen“ („Humanitarian Grants“) der Rotary Foundation beantragen. Dieses können nur Distrikte und Rotary Clubs.
Jeder LA errichtet und pflegt eine eigene Internetseite und organisiert dort Kontakt- und Projektbörsen.
drucken3. Zuordnung
Zur Betreuung der LA benennt der DGR Leitdistrikte. Deren Benennung erfolgt im Einvernehmen mit dem amtierenden Governor des vorgesehenen Distrikts. Ein Wechsel des Leitdistrikts ist nur mit Zustimmung des amtierenden Leitdistrikts möglich.
Länderausschüsse arbeiten in enger Abstimmung mit dem Governor des Leitdistrikts. Der DGR-Beauftragte hat dabei eine beratende Rolle.
drucken4. Aufbau
Jeder deutsche Distrikt kann Mitglieder für den LA für 3 Jahre vorschlagen; Wiederbenennung durch den Governor seines Distrikts ist zulässig. Der Governor des Leitdistriktes ernennt das Mitglied. Er hört sowohl den vorschlagenden Governor wie den LA-Vorsitzenden.
Weitere Mitglieder des LA sind der amtierende Governor, der Governor elect und das Beiratsmitglied für den Internationalen Dienst des Leitdistriktes.
Die Amtsinhaber des Länderausschusses sollen für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt werden; Wiederbenennung ist zulässig. Der Governor ernennt den Vorsitzenden des LA. Wie alle Ausschussvorsitzenden des Distrikts kann der Vorsitzende vom Governor des Leitdistrikts jederzeit abberufen und ersetzt werden. Eine Amtszeit des Vorsitzenden von 6 Jahren sollte nicht überschritten werden.
Aufgaben des LA-Vorsitzenden
- Durchführung von Kontakttreffen des Länderausschusses (mit Berichten / Protokollen an den Governor und den DGR-Beauftragten
- Teilnahme am Jahrestreffen der Länderausschüsse
- im Februar Aktualisierung der LA-Daten im Mitgliederverzeichnis beim Verlag mit Kopie an DGR-Beauftragte, DG und DGE
- am Ende des rotarischen Jahres Jahresbericht an DG, DGE und DGR-Beauftragte
- Finanzabrechnung nach Vorgaben des Leitdistriktes
In Zweifelsfragen entscheidet der Governor des Leitdistriktes möglichst nach Rücksprache mit dem Beauftragten des Governorrats.
Aufgaben des Governors des Leitdistriktes
Der DG
- ernennt Mitglieder und den Vorsitzenden
- unterstützt den eigenen LA bei dessen Aktivitäten
- lädt den Vorsitzenden zur Berichterstattung im Distrikt ein
DG und DGE nehmen möglichst an den Sitzungen des LA teil.
drucken5. Verwaltungskosten
Der Leitdistrikt erstattet der deutschen Sektion des Länderausschusses Auslagen gemäß der vom DGR ausgesprochenen Empfehlungen auf der Basis eines jährlich mit dem Governor des Leitdistriktes vereinbarten Budgets (Richtbetrag: € 1.000). Der budgetierte Betrag wird dem Vorsitzenden zu Beginn des rotarischen Jahres bereit gestellt.
Am Ende des rotarischen Jahres legt der Vorsitzende des LA dem Schatzmeister des Leitdistriktes die Abrechnung einschließlich der Belege vor. Vorlage der Abrechnung und des Berichts ist Voraussetzung für die Freigabe des Etats des nächsten Jahres.
drucken6. Koordination der Länderausschüsse
Die Koordination der Arbeit der Länderausschüsse obliegt dem „Beauftragten des DGR für den Internationalen Dienst“. Dieser erhält am Ende des rotarischen Jahres für den Internationalen Dienst einen schriftlichen Jahresbericht der deutschen Sektionen jedes Länderausschusses über deren Arbeit.
Er berichtet seinerseits darüber auf der Jahrestagung der Länderausschüsse und auf den Tagungen des DGR.
Der Beauftragte wird von den Länderausschüssen zu allen ihren Sitzungen eingeladen und erhält deren Sitzungsprotokolle.
Seine Aufgaben:
- er hält den Kontakt zu den DG und DGE der Leitdistrikte
- er führt die Jahrestagung der LA-Vorsitzenden durch
- er führt eine Übersichts-Tabelle der Aktivitäten der LA auf der Basis der Angaben der LA
- er hält Kontakt mit nationalen ICC-Beauftragten anderer Länder (Executive Committee)
- er legt zur Herbsttagung des DGR seinen Jahresbericht vor
- er legt bis Ende Juli dem Schatzmeister die Abrechnung seines Etats mit Belegen vor
- er spezifiziert aufgrund seines Berichts die Anforderungen an seinen Etat für das kommende rotarische Jahr
Die Empfehlungen über Länderausschüsse und Leitdistrikte als » PDF